Antragszeitraum: 14. August 2018 bis 30. Dezember 2018
In wenigen Schritten zum Förderantrag
Schon ist alles fertig und Sie können für den eigenen Antrag werben und Stimmen sammeln.
Grundsätzlich sind alle Projekte förderfähig, die den Anforderungen des § 52, § 53 und § 54 der Abgabenordnung sowie den Regelungen des VR-Förderprogramm entsprechen.
Hat Ihr Verein oder Ihre Institution eine andere Rechtsform oder ist nur als vorläufig gemeinnützig anerkannt? Dann nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf!
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Aufgrund einer technischen Umstellung sind Antragsstellungen zur Zeit nicht möglich. Bei Interesse senden Sie bitte eine Email an Bettina Mattukat (Aktivieren Sie JavaScript um den geschützten Inhalt zu sehen.). Wir informieren Sie dann zeitnah.